In den USA ist sie bereits vollzogen; nun fragen sich die Finanzmarktteilnehmer, wann angesichts der positiven Konjunkturentwicklung in Euroland und der gestiegenen Inflation auch die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinswende einleitet. Offenbar rückt der Zeitpunkt näher – in gaaanz langsamen Schritten. Die EZB ließ durchsickern, dass die lockere Geldpolitik mittelfristig beendet werden soll. Ab Juli sollen dazu Verlautbarungen erfolgen, mit denen die „psychologische Grundlage“ geschaffen wird.
Der Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen, derzeit noch im Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich, soll dann ab Anfang nächsten Jahres schrittweise zurückgefahren werden. Wann auch der aktuell bei null Prozent liegende Leitzins angegangen wird, steht noch in den Sternen. Vor Ende 2018 jedenfalls wird in dieser Hinsicht nichts passieren. Bis Anleger und Sparer erste Ergebnisse einer Zinswende sehen, ist also noch viel Geduld gefragt.
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Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.
Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.
Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
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Ab Januar 2018 gelten neue Besteuerungsregeln für Investmentvermögen und Fonds. Neben den Anlegern unterliegen dann auch die Fonds selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 Prozent. Die Besteuerung laufender Erträge und von Fondsanteils-Verkaufsgewinnen wird ebenfalls geändert. Zudem werden auch vor 2009 erworbene Alt-Anteile steuerpflichtig. Experten raten jedoch dazu, diese Alt-Anteile nicht aus Steuergründen zu verkaufen.
Insgesamt muss das Gros der Privatanleger nämlich keine Nettoeinbußen befürchten: Durch Teilfreistellungen von der Abgeltungssteuer können sie einen Ausgleich vornehmen. Von der Art des jeweiligen Fonds (Immobilien-, Aktien-, Mischfonds) hängt es ab, wie hoch der nicht zu versteuernde Anteil ist. Wer gar keine Steuern auf Kapitaleinkünfte zu entrichten hat und somit keinen Ausgleich geltend machen kann, muss laut Bundesfinanzministerium im Schnitt lediglich mit einer Nettoeinbuße von drei Euro pro Jahr rechnen.
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Wie aussagekräftig die neuen Versicherer-Solvenzquoten nach dem Regelwerk Solvency II tatsächlich sind, ist umstritten. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedenfalls dienen sie nun und in Zukunft als Grundlage für eine Bewertung der Kapitaldeckung.
Nachdem die Versicherer bis Ende Mai erstmals ihre Kennzahlen nach Solvency II ausweisen mussten, hat die BaFin nun ein erstes Fazit gezogen: Keines der Unternehmen ist unterdeckt. Über alle Versicherungssparten hinweg beträgt die Solvenzquote rund 330 Prozent; das erlaubte Minimum liegt bei 100 Prozent.
Betrachtet man die einzelnen Sparten, zeigen sich allerdings Unterschiede. So erreichten 29 Lebensversicherer die erforderliche Kapitaldeckung nur mithilfe der Übergangsmaßnahmen, die den Unternehmen den Start in die Solvency-II-Ära erleichtern sollen. Bei einem Anbieter wurde es sogar ganz eng. Insgesamt aber kommt die Sparte Lebensversicherung auf eine Solvenzquote von 340 Prozent. Die Krankenversicherung weist insgesamt 432 Prozent aus, die Schadens- und Unfallversicherung 286 Prozent.
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